Bei Glühwein und weihnachtlichen Snacks erwartet euch unsere Tanzfläche mit Musik aus dem Bereichen Discofox, Latein und Standard.

Eintritt frei

Unser Spendenschwein steht wie immer bereit.

Martine ist Sportlerin und möchte nun auch Standard und Latein lernen. Nur ohne Tanzpartner ist es langweilig.

Zu Martine:
Alter: 47 Jahre
Größe: 1,74 m
Erfahrung: Ballett und diverse Sportarten

Hast du Interesse mit Martine zu tanzen? Dann melde dich unter: webmaster


Weitere Tanzpartner*innen suchendende:

Du möchtest gerne tanzen lernen oder deine Grundschritte wieder auffrischen?

Dann hast du jetzt die Möglichkeit dies zu machen.

Tanzrichtung? Standard und Latein

Wann? Jeden Dienstag vom 17.05. bis 21.06. von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Wo? Bei uns im Clubheim. Frauwüllesheimer Str. 12, 52388 Nörvenich – Binsfeld

Trainer? Thorsten Schröder – ADTV-Tanzlehrer, Tanzsporttrainer und Choreograf (u.a. WDR und RTL)

Anmeldung: [email protected]

Diese Trainingseinheit findet nicht am Donnerstag 05.05. statt sonder schon am Montag 02.05.

Die Uhrzeiten bleiben gleich.

Teilnahme der Kinder und Jugendliche:
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist ein Teilnahme an unseren Sportangeboten ohne Nachweispflichten möglich.

Teilnahme der Erwachsenen:
❗Für Erwachsene gilt 3G ❗
? vollständig geimpft
?Genesen, zählt 90 Tage nach positiven Testergebnis,
danach muss immer ein offizieller negativer Testnachweis vorgezeigt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, wenn man nicht geimpft ist
?Ungeimpfte brauchen immer einen offiziellen negativen Testnachweis
?Nachweise bitte unaufgefordert,
vor dem Training zeigen.

?es besteht weiterhin Maskenpflicht, wenn kein Abstand eingehalten werden kann, außer bei der Sportausübung.

Am Sonntag fällt der Gesellschatstanzkreis aus. Latin Solo findet wie geplant statt.

Bitte beachtet, dass bei uns immer noch die 3G Regel gilt.

Die verschärften Zugangsbeschränkungen für den Sportbereich wurden gelockert.

Das wurde durch das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt. Demnach müssen geboosterte Personen keinen Testnachweis mehr vorlegen, wenn sie in Innenräumen Sport betreiben wollen. Das gleiche gilt, wer nach doppelter Grundimmunisierung innerhalb der letzten drei Monate genesen ist.Personen, die zwar doppelt geimpft sind, aber noch über keine Booster-Impfung verfügen, müssen weiterhin einen Testnachweis vorlegen. Für sie gilt allerdings die Erleichterung, dass sie den Test auch unter Aufsicht des/der Übungsleiterin durchführen können.Wer ungeimpft ist, hat keinen Zutritt zu den Übungs- und Trainingsstunden.Die geänderte Corona-Schutzverordnung NRW tritt am Donnerstag den 13.01.2022 in Kraft.

Die Sparkasse Düren hat unseren Verein mit einer Spende in Höhe von 2.000€ unterstützt.

Wir bedanken uns für diese Unterstützung.

Es gilt 2G+.

Auch geboosterte müssen in NRW einen Test vorweisen.